Wissenschaftsjournalismus

M.A. Zulassung

Voraussetzungen

Der Dortmunder Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus ist konsekutiv, das heißt er baut auf den Bachelor-Studiengang Wissenschaftsjournalismus auf. Deswegen setzt die Zulassung zum Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus den Abschluss des Bachelor-Studiengangs Wissenschaftsjournalismus an der Technischen Universität Dortmund voraus. Wer an einer anderen Universität einen Abschluss in Wissenschaftsjournalismus erworben hat, kann sich diesen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkennen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber/ die Bewerberin ein mindestens zwölfmonatiges Volontariat abgeschlossen hat, sei es während des Studiums oder zusätzlich zum Studium.

Zugelassen werden können nur Bewerber, die den Bachelor-Studiengang mindestens mit der Gesamtnote "gut" (Notendurchschnitt besser als 2,5) abgeschlossen haben. Bei einer schlechteren Gesamtnote kann der Prüfungsausschuss in begründeten Ausnahmefällen den Bewerber/ die Bewerberin auch auf der Basis eines Auswahlgesprächs zum Master-Studium zulassen.

Fristen

Absolventen des Bachelor-Studiengangs Wissenschaftsjournalismus der TU Dortmund, die direkt im Anschluss an ihr Volontariat mit dem Master-Studium beginnen wollen, melden sich zunächst für den Bachelor-Studiengang zurück. Im Rückmeldezeitraum des ersten Master-Semesters muss dann ein sogenannter "Antrag auf Änderung des Studiums" beim Studierendensekretariat eingereicht werden, um in den Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus umgeschrieben zu werden.

Für andere Bewerber gilt eine vom Studierendensekretariat bekannt zu gebende Einschreibungsfrist. Bitte informieren Sie sich über alle aktuellen Termine und Modalitäten des Bewerbungsverfahrens beim >> Studierendensekretariat der Technischen Universität Dortmund.

(Letzte Aktualisierung: 04.04.2011)