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FAQ: Vor dem MA-Studium Drucken E-Mail

# Zulassungsverfahren

 
Wann beginnt der Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus?

Der Master-Studiengang beginnt jeweils zum Wintersemester. Er wurde erstmals im WS 07/08 angeboten.
 
 
Wann muss ich mich für den Master-Studiengang bewerben?
Studierenden des Bachelor-Studiengangs Wissenschaftsjournalismus empfehlen wir folgendes Vorgehen: Während des Volontariats können sich die Studierenden zunächst für den Bachelor-Studiengang zurückmelden. Nach Abschluss des Bachelors, d.h. nach Vorliegen aller Scheine und Zeugnisse, können sie sich beim Zentrum für Studienangelegenheiten (ZfS) dann in den Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus umschreiben lassen.
Für andere Bewerber gilt eine vom ZfS bekannt zu gebende Einschreibungsfrist. Voraussetzung für die Einschreibung ist, dass der Prüfungsausschuss die Ausbildung des Kandidaten als gleichwertig zum Bachelor-Abschluss Wissenschaftsjournalismus an der Universität Dortmund anerkannt hat.
 
 
Wie viele Plätze gibt es im Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus? Und wie werden diese Plätze vergeben?

Für den Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus gibt es derzeit keine Zulassungsbeschränkung. Jeder Bewerber, der die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt, erhält einen Studienplatz. Details sind dem folgenden Absatz zu entnehmen.
 
 
# Zulassungsvoraussetzungen

Welche Voraussetzungen gibt es für die Zulassung zum Master-Studiengang?

Voraussetzung für die Zulassung zum Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus ist der Bachelor-Abschluss im Fach Wissenschaftsjournalismus an der Universität Dortmund. Zugelassen werden nur Absolventen, die das Bachelor-Studium mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (Notendurchschnitt < 2,5) abgeschlossen haben. In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss nach einem Auswahlgespräch eine Ausnahme von dieser Regel gewähren.   


Kann ich den Master-Studiengang auch absolvieren, wenn ich an einer anderen Universität den Bachelor-Abschluss in Wissenschaftsjournalismus erlangt habe?

Der Prüfungsausschuss kann den Abschluss im Studiengang Wissenschaftsjournalismus einer anderen Universität als gleichwertig anerkennen. Bedingung dafür ist, dass das Studium ein mindestens zwölfmonatiges Volontariat in einem vom Prüfungsausschuss anerkannten Medium beinhaltet oder der Bewerber ein solches Volontariat zusätzlich zum Studium absolviert hat. Auch hier gilt, dass nur solche Absolventen zum Master-Studiengang zugelassen werden, die mindestens mit der Gesamtnote „gut“ (Notendurchschnitt < 2,5) abgeschlossen haben.

Ich habe bereits einen Abschluss in einem naturwissenschaftlichen/ medizinischen/ technischen  Fach. Kann ich nun den Master in Wissenschaftsjournalismus machen?

Nein. Der Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus ist kein Aufbaustudiengang für Naturwissenschaftler, Mediziner oder Ingenieure. Eine zentrale Voraussetzung für die Zulassung ist die journalistische Ausbildung, wie sie im Bachelor-Studiengang Wissenschaftsjournalismus durch Seminare, Praktika und das integrierte Volontariat vermittelt wird. Ein naturwissenschaftlicher Abschluss ist deshalb für die Zulassung zum Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus nicht ausreichend.
Es ist jedoch möglich, sich nach Abschluss eines Fachstudiums für den Bachelor-Studiengang Wissenschaftsjournalismus zu bewerben. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag die bisher erbrachten Leistungen anerkennen, sodass sich die Studienzeit verkürzen kann

Letzte Aktualisierung ( 02.01.2008 )
 
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Lehrstuhl Wissenschaftsjournalismus | Institut für Journalistik | Universität Dortmund