Lehrstuhl Wissenschaftsjournalismus | Institut für Journalistik | TU-Dortmund
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Der konsekutive Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus beginnt immer im Wintersemester.
 
Die Zulassung zum Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus setzt den Abschluss des Bachelor-Studiengangs Wissenschaftsjournalismus an der Universität Dortmund voraus. Daneben kann der Prüfungsausschuss einen Abschluss im Studiengang Wissenschaftsjournalismus an einer anderen Universität als gleichwertig anerkennen. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber ein mindestens zwölfmonatiges Volontariat abgeschlossen hat, sei es während des Studiums oder zusätzlich zum Studium. 
 
Zugelassen werden können nur Bewerber, die den Bachelorstudiengang mindestens mit der Gesamtnote "gut" (Notendurchschnitt < 2,5) abgeschlossen haben.I n begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss die Bewerberin / den Bewerber auf der Basis eines Auswahlgesprächs auch bei einer schlechteren Gesamtnote zum Masterstudium zulassen.
Letzte Aktualisierung ( 12.01.2010 )
 
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