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Wer eine Zulassung erhalten hat, muss zur Einschreibung neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) eine mindestens sechswöchige Hospitation nachweisen.
 
 
# Medien
Die Hospitation muss in der Redaktion einer Tageszeitung, einer wöchentlich erscheinenden Zeitschrift/Zeitung, einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt oder bei einem aktuellen Online-Medium absolviert werden. Auch sechswöchige Hospitationen bei qualitativ hochwertigen Monatsmedien werden anerkannt. Ziel der Hospitation ist es, wiederkehrende journalistische Basisroutinen kennen zu lernen.
Hospitationen bei Medien, die seltener als einmal im Monat erscheinen, werden in der Regel nicht anerkannt. Aufgrund der langen Abstände zwischen den Veröffentlichungen ist es hier in der Regel nicht möglich, die journalistischen Routinen kennen zu lernen. Nicht anerkannt werden zudem Hospitationen in der Redaktion eines Anzeigenblattes, einer PR-Agentur oder in nicht journalistischen Medien.
 
 
# Dauer 
Die Hospitationszeit muss mindestens sechs Wochen betragen. Sie kann gesplittet werden, z.B. in zweimal drei Wochen oder in einmal zwei und einmal vier Wochen. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass beide Medien die oben genannten Kriterien erfüllen. 
 
 
# Anerkennung freier Mitarbeit 
Eine regelmäßige freie Mitarbeit in einer der genannten Redaktionen gilt dann als gleichwertig zur Hospitation, wenn sie mindestens sechs Monate gedauert hat und der Bewerber mindestens zwei der drei folgenden Aufgaben wahrgenommen hat:
  • Besuch von Terminen und selbstständiges Schreiben von Texten
  • Bearbeitung fremder Texte (kürzen, umschreiben, titeln)
  • Sonntags- bzw. Spätdienst

 
# Nachweis 
Eine Bescheinigung über eine Hospitation bzw. adäquate freie Mitarbeit muss zur Einschreibung (in der Regel August) vorgelegt und am Institut für Journalistik abgezeichnet werden. Die Hospitationsbescheinigung muss Auskunft über Dauer und Inhalt der Arbeit geben. Ohne diesen Nachweis ist keine Einschreibung möglich. Zur vorherigen Bewerbung für einen Studienplatz muss diese Bescheinigung noch nicht vorliegen.

 
# Termin
Die Hospitation sollte zum Termin der Einschreibung bereits abgeschlossen sein. Ausnahmefälle können eintreten, wenn für die Bewerber die Zeit zwischen Abitur bzw. Wehr- oder Ersatzdienst und Studienbeginn zu knapp ist, um diese Bedingung zu erfüllen. In diesen Fällen genügt eine Zusage des Medienbetriebes, dass das Praktikum bis zum Beginn der Vorlesungszeit absolviert werden kann. Zum Zeitpunkt der Einschreibung sollten mindestens zwei Drittel der Hospitation abgeleistet sein. Liegen weniger als sechs Wochen zwischen Ende der Dienstzeit und Einschreibung, kann die Hospitation auch im ersten Studienjahr nachgeholt werden. Über solche Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag.  

Letzte Aktualisierung ( 18.09.2007 )
 
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Lehrstuhl Wissenschaftsjournalismus | Institut für Journalistik | Universität Dortmund