Wer eine Zulassung erhalten hat, muss zur Einschreibung neben
der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) eine mindestens sechswöchige Hospitation
nachweisen.
# Medien
Die Hospitation muss in der Redaktion einer Tageszeitung, einer wöchentlich erscheinenden
Zeitschrift/Zeitung, einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt oder bei einem aktuellen Online-Medium absolviert werden. Auch
sechswöchige Hospitationen bei qualitativ hochwertigen Monatsmedien
werden anerkannt. Ziel der Hospitation ist es, wiederkehrende
journalistische Basisroutinen kennen zu lernen.
Hospitationen bei Medien, die seltener als einmal im Monat
erscheinen, werden in der Regel nicht anerkannt. Aufgrund der langen
Abstände zwischen den Veröffentlichungen ist es hier in der Regel nicht
möglich, die journalistischen Routinen kennen zu lernen. Nicht
anerkannt werden zudem Hospitationen in der
Redaktion eines Anzeigenblattes, einer PR-Agentur oder in nicht
journalistischen Medien.
# Dauer
Die Hospitationszeit muss mindestens sechs Wochen betragen. Sie kann gesplittet werden, z.B. in zweimal drei Wochen oder in einmal zwei und einmal vier Wochen. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass beide Medien die oben genannten Kriterien erfüllen.
# Anerkennung freier Mitarbeit
Eine regelmäßige freie Mitarbeit
in einer der genannten Redaktionen gilt dann als gleichwertig zur Hospitation, wenn sie
mindestens sechs Monate gedauert hat und der Bewerber mindestens zwei
der drei folgenden Aufgaben wahrgenommen hat:
- Besuch von Terminen und
selbstständiges Schreiben von Texten
- Bearbeitung fremder Texte
(kürzen, umschreiben, titeln)
- Sonntags- bzw. Spätdienst
# Nachweis
Eine
Bescheinigung über eine Hospitation bzw.
adäquate freie Mitarbeit muss zur Einschreibung (in der Regel
August) vorgelegt und am Institut für Journalistik
abgezeichnet werden. Die Hospitationsbescheinigung muss Auskunft über Dauer und Inhalt der Arbeit geben. Ohne diesen Nachweis ist keine Einschreibung
möglich. Zur vorherigen Bewerbung für einen Studienplatz muss diese Bescheinigung noch nicht vorliegen.
# Termin
Die Hospitation sollte zum Termin der Einschreibung bereits abgeschlossen sein. Ausnahmefälle können eintreten, wenn für die Bewerber die Zeit zwischen Abitur bzw. Wehr- oder Ersatzdienst
und Studienbeginn zu knapp ist, um diese Bedingung zu erfüllen. In diesen Fällen genügt eine Zusage des Medienbetriebes, dass das Praktikum bis zum Beginn der Vorlesungszeit
absolviert werden kann. Zum Zeitpunkt der Einschreibung sollten mindestens zwei Drittel der Hospitation abgeleistet sein. Liegen weniger als sechs Wochen zwischen Ende der Dienstzeit und
Einschreibung, kann die Hospitation auch im ersten Studienjahr nachgeholt
werden. Über solche Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag.