# Bewerbung, Zulassung, Einschreibung
Bewerbung, Zulassung, Einschreibung - was ist das eigentlich?
Da
es bei dem Hospitationsnachweis hin und wieder Verwirrung über den
Unterschied dieser drei Begriffe gibt, seien diese hier in
chronologischer Reihenfolge erklärt: Interessenten für einen Platz im
Bachelor-Studiengang Wissenschaftsjournalismus schicken zunächst ihre
Bewerbung an das Studierendensekretariat. Das Studierendensekretariat eröffnet
nach Ablauf der Bewerbungsfrist das Zulassungsverfahren. Wer einen
Zulassungsbescheid erhalten hat, kann sich in den Studiengang
einschreiben und dadurch den Studienplatz annehmen. Der
Hospitationsnachweis ist erst bei der Einschreibung vorzulegen. Mehr Infos dazu hält das
Studierendensekretariat bereit.
Bewerbung: Wann muss ich mich für den Bachelor-Studiengang bewerben?
Das Studium beginnt immer zum Wintersemester. Die Bewerbung erfolgt online beim Studierendensekretariat. Für das Wintersemester 2007/2008 begann sie am 15. Juni 2007. Bewerbungsschluss für das nachfolgende Wintersemester ist immer der 15. Juli.
Zulassung: Wie viele Plätze gibt es pro Jahr und wie werden sie vergeben?
Es gibt zehn bis zwölf reguläre Plätze, die nach einem hochschulinternen Numerus clausus vergeben werden. Im Wintersemester 2009/2010 lag dieser bei 1,8 (08/09: 1,3; 07/08: 1,2; 06/07: 1,4; 05/06: 1,3). Insgesamt gab es 2009 mehr als 268 Bewerber für die zehn bis zwölf regulären Plätze (08: 198; 07: 140; 06: 180; 05: 135). Der NC kann von Jahr zu Jahr variieren und ist daher nur ein grober Anhaltspunkt. Auch kann der Numerus clausus bei Nachzulassungen und bei Bewerbern mit Wartesemestern entsprechend niedriger ausfallen. Zusätzlich zu den zehn bis zwölf regulären Plätzen werden maximal fünf weitere Plätze an Bewerber vergeben, die bereits vor Antritt des Studiums ein vom Institut anerkanntes Volontariat abgeschlossen haben.
Einschreibung: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich einzuschreiben?
Wer eine Zulassung erhalten hat, muss zur Einschreibung neben
der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) eine mindestens sechswöchige Hospitation
in der Redaktion eines aktuellen journalistischen Mediums nachweisen. Details sind in den folgenden Absätzen nachzulesen.
Welche Hospitationen werden anerkannt?
Die Hospitation kann in einer Tageszeitung, einer wöchentlich erscheinenden
Zeitschrift/Zeitung, einer Rundfunk- oder Fernsehanstalt oder bei einem aktuellen Online-Medium absolviert werden. Auch
sechswöchige Hospitationen bei qualitativ hochwertigen Monatsmedien
werden anerkannt. Ziel der Hospitation ist es, wiederkehrende
journalistische Basisroutinen kennen zu lernen.
Hospitationen bei Medien, die seltener als einmal im Monat
erscheinen, werden in der Regel nicht anerkannt. Aufgrund der langen
Abstände zwischen den Veröffentlichungen ist es hier in der Regel nicht
möglich, die journalistischen Routinen kennen zu lernen. Nicht
anerkannt werden zudem Hospitationen in der
Redaktion eines Anzeigenblattes, einer PR-Agentur oder in nicht
journalistischen Medien.
Die sechswöchige Hospitationsdauer kann gesplittet und auf verschiedene Medien verteilt werden. Es werden zwei dreiwöchige Hospitationen oder eine zwei- und eine vierwöchige Hospitation anerkannt. Dem IfJ ist bekannt, dass es für Schüler mitunter schwierig ist, Hospitationsplätze für die Dauer von sechs Wochen zu finden.
Wird freie Mitarbeit als Ersatz für eine Hospitation anerkannt?
Eine regelmäßige freie Mitarbeit
in einer der genannten Redaktionen gilt dann als gleichwertig zur Hospitation, wenn sie
mindestens sechs Monate gedauert hat und der Bewerber mindestens zwei
der drei folgenden Aufgaben wahrgenommen hat: Besuch von Terminen und
selbstständiges Schreiben von Texten, Bearbeitung fremder Texte
(kürzen, umschreiben, titeln), Sonntags- bzw. Spätdienst.
Wann ist die Hospitation nachzuweisen?
Eine
Bescheinigung über eine Hospitation bzw.
adäquate freie Mitarbeit muss zur Einschreibung (in der Regel
August) vorgelegt und am Institut für Journalistik
abgezeichnet werden. Die Hospitationsbescheinigung muss Auskunft über Dauer und Inhalt der Arbeit geben. Ohne diesen Nachweis ist keine Einschreibung
möglich. Zur vorherigen Bewerbung für einen Studienplatz muss diese Bescheinigung noch nicht vorliegen. Termine, zu denen der Hospitationsnachweis abgezeichnet werden kann, veröffentlicht das Institut für Journalistik vorab auf seiner Homepage.
Wann muss die Hospitation abgeschlossen sein?
Die Hospitation sollte zum Termin der Einschreibung bereits abgeschlossen sein. Ausnahmefälle
können eintreten, wenn für die Bewerber die Zeit zwischen Abitur bzw.
Wehr- oder Ersatzdienst und Studienbeginn zu knapp ist, um diese
Bedingung zu erfüllen. In diesen Fällen genügt eine Zusage des
Medienbetriebes, dass die Hospitation bis zum Beginn der Vorlesungszeit
absolviert werden kann. Zum Zeitpunkt der Einschreibung sollten mindestens zwei Drittel der
Hospitation abgeleistet sein. Liegen weniger als sechs Wochen zwischen
Ende der Dienstzeit und
Einschreibung, kann die Hospitation auch im ersten Studienjahr
nachgeholt
werden. Über solche Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag.
# Weitere Leistungen vor dem Studium
Ich habe bereits ein naturwissenschaftliches Fach abgeschlossen oder entsprechende Leistungsscheine erworben und möchte jetzt Wissenschaftsjournalismus studieren. Wie geht das?
Studierende, die bereits ein naturwissenschaftliches oder medizinisches Studium absolviert haben, müssen sich derzeit wie alle anderen auf die Studienplätze des Bachelor-Studiengangs bewerben. Erhalten sie einen Platz, so können Sie sich auf Antrag beim Prüfungsausschuss ihre bisher erbrachten Leistungen anerkennen lassen und so das Studium beschleunigen. Einen speziellen Aufbaustudiengang für bereits ausgebildete Naturwissenschaftler, Ingenieure oder Mediziner gibt es - bisher - nicht. Der Master-Studiengang Wissenschaftsjournalismus setzt den Bachelorabschluss in Wissenschaftsjournalismus inklusive einem mindestens einjährigen Volontariat voraus.
Kann ich bereits vor Beginn des Studiums ein Volontariat absolvieren?
Ja! Für Bewerber, die bereits ein Volontariat absolviert haben, gibt es pro Jahr bis zu fünf Studienplätze zusätzlich zu den regulären zehn Plätzen, die über den Numerus clausus vergeben werden. Für Studierende mit bereits abgeschlossenem Volontariat entfällt das studieninterne Volontariat im siebten und achten Semester des Bachelor-Studiengangs.
Kann ich vorher schon mal üben, wissenschaftsjournalistisch zu arbeiten?
Ja, und zwar im Rahmen des Uni-Projektes do-camp-ing, das einmal pro
Jahr stattfindet. Hier kann die Welt der Informatik, Elektrotechnik und
Ingenieurwissenschaften entdeckt werden. Unter Anleitung der
Lehrredaktionen des Instituts für Journalistik können sich Schülerinnen
und Schüler als Wissenschaftsjournalisten ausprobieren. Es entstehen
Artikel oder Beiträge, die in den Campus-Medien veröffentlicht werden.
Dazu gibt es vom Lehrstuhl Wissenschaftsjournalismus noch interessante
Informationen über die Arbeit in den ganz großen Redaktionen. >> mehr
Wird jedes Volontariat, das vor dem Wissenschaftsjournalismus-Studium absolviert wurde, anerkannt?
Nicht unbedingt. Es werden nur Volontariate anerkannt, die eindeutig journalistisch sind, also Volontariate bei Zeitungen, Radiosendern, Fernsehsendern und Online-Medien. Während im Bachelor-Studiengang Journalistik das Medium tagesaktuell arbeiten muss, ist die mindestens tägliche Erscheinunungsweise im Bachelor-Studiengang Wissenschaftsjournalismus nicht das ausschlaggebende Kriterium: Ein Volontariat bei einer qualitativ hochwertigen Technik-Zeitschrift kann - nach einer Einzelfallprüfung - eventuell anerkannt werden. Eindeutig nicht-journalistische Volontariate wie zum Beispiel bei einem Anzeigenblatt, bei einer PR-Agentur oder in einem Schulbuchverlag werden generell nicht anerkannt.